Unsere Beratung ist
nicht rechtsverbindlich
und ohne Gewähr.
Infos von einem/r Energieeffizienz
Experten/-in gibt es unter dem Link.
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Speziell in den Ausbaugewerken können Förderungen herangezogen werden, die auf dem ersten Blick evtl. nicht im Fokus sind, wie z.B. die Erneuerung des Bodenbelags.
Diese Förderungen sind im Grunde in den Bereichen der Sanierugsmaßnahmen (BEG EM oder BEG WG Sanierung) zu finden. Sobald ein Boden oder einer Kellerdecke energetisch saniert werden (z. B.: Dämmung unter der Kellerdecke oder neuer Estrich etc.), können diese Leistungen zu den förderfähigen Kosten hinzugezogen werden, wenn die Mindestvorrausetzungen des U-Wertes eingehalten werden.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Auswahl Ihres neuen Fußbodens oder Ihrer neuen Innentüren. Kommen Sie in unsere Ausstellung, lassen Sie sich inspirieren und gemeinsam schauen wir, was möglich ist.
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Bei Einzelmaßnahmen können Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit bis zu 60.000 € pro Jahr beanspruchen. Diese Förderung wird von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Form eines Zuschusses ausgezahlt. Lassen Sie z.B. eine neue Heizungsanlage einbauen inkl. Fußbodenheizung, wird ein neuer Boden zwingend notwendig. Hier stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen mit Ihrem neuen Fußboden.
Mit der BEG EM werden einzelne Sanierungsmaßnahmen über die BAFA als Zuschuss unterstützt. Gefördert werden z.B. regenerative Wärmeerzeuger, Fenster, Außenwände oder Dächer, um schrittweise energetisch zu sanieren.
Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch Ihre/n Energieeffizienz-Experten/-in können Sie sich fördern lassen.
Um sich die Förderungen für energetische Maßnahmen zu sichern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Einen kurzen Überblick zur ersten Orientierung haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Anschließend erhalten Sie Ihre Zuschüsse gutgeschrieben.
Für jede Wohneinheit können Sie sich eine Förderung von bis zu 60.000 € pro Jahr holen. Dazu gehören u.a.
Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden außerdem mit bis zu 50 % bis maximal 5.000 € über den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gefördert.
Unsere Tipps für Sie:
Die Erstellung des für Sie passenden Sanierungskonzeptes und die anschließende Baubegleitung übernimmt Ihr/e Energieeffizienz-Experte/-in für Sie.
Eine Liste mit zugelassenen Energieeffizienz-Experten/-innen, die für die Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind und weitere Infos zu den Förderprogrammen finden Sie unter kfw.de oder www.bafa.de
Stand: 06/2023, Angaben sind nicht rechtsverbindlich.
Wenn Sie Ihre Immobilie vollumfänglich zum KfW-Effizienzhaus sanieren möchten, können Sie sich den Umbau mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) mit bis zu 37.500 € pro Wohneinheit fördern lassen. Beim Thema Bodenbelag, das als Umfeldmaßnahme mit einer neuen Heizung einhergeht, begleiten wir Sie mit unseren Fachberatern und Monteuren von der Auswahl Ihres Wunschbodens bis zum fertigen Einbau.
Zur Verbesserung des energetischen Standards wird Ihnen für Komplettsanierungen zum KfW Effizienzhaus die BEG WG als Tilgungszuschuss oder Kredit über die KfW gezahlt.
Ein großer Teil der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden ebenso gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung zur Verbesserung des energetischen Standards sind z. B.:
Anschließend erhalten Sie den Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Je besser der KfW Effizienzstandard ist, zu dem Sie Ihre Immobilie sanieren lassen, desto höher sind die Förderungen:
Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich mit bis zu 50 % bis maximal 10.000 € bezuschusst. Darüber hinaus lässt sich die Energieberatung durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu 50 % fördern.
Unsere Tipps für Sie:
Prüfen Sie, ob zwei Wohneinheiten in der Baugenehmigung aufgeführt sind oder klären Sie die Möglichkeit ggf. mit einem Architekten. So können Sie bei größeren Sanierungsmaßnahmen deutlich mehr Förderung für Wärmepumpen, Fenster, Wand, Dach, etc. bekommen.
Die Erstellung des für Sie passenden Sanierungskonzeptes und die anschließende Baubegleitung übernimmt Ihr/e Energieeffizienz-Experte/-in für Sie.
Eine Liste mit zugelassenen Energieeffizienz-Experten/-innen, die für die Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind und weitere Infos zu den Förderprogrammen finden Sie unter kfw.de
Stand: 06/2023, Angaben sind nicht rechtsverbindlich.
Bauherren/-innnen, die energieeffizient und nachhaltig bauen möchten, können über das Programm 297 Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude einen Kredit der KfW von bis zu 100.000 € beantragen.
Immobilien, die mindestens auf Basis eines KfW-EFH 40 gebaut werden, ohne Öl/Gas oder Biomasseheizung geplant und gebaut werden, können bei Vorlage einer Lebenszyklus-Analyse mit einem Kredit von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit zinsgünstig gefördert werden.
Der Kredit für die klimafreundlichen Wohngebäude wird mit einem Zinssatz ab 0,42 % ausgegeben. Bei einer Laufzeit von 26-35 Jahren liegt der effektive Jahreszins derzeit bei 1,60 % und ist auf zehn Jahre begrenzt.*
Hierbei sind die Kosten für die Energieberatung, sowie die Nachhaltigkeitszertifikate bereits in den Kreditsummen enthalten und werden nicht gesondert gefördert.
Um vom zinsgünstigen Kredit für den nachhaltigen Neubau zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Einen kurzen Überblick zur ersten Orientierung haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Pro Wohneinheit sind 100.000 € in Form eines zinsgünstigen Kredits als Förderung möglich.
Diese Kreditsummen beinhalten bereits die Kosten für eine Energieberatung inkl. Energetischer Baubegleitung und Nachhaltigkeitsnachweisführung und werden nicht mehr gesondert aufgeführt.
Mit der Beratung eines/r Energieeffizienz-Experten/-in stellen Sie sicher, Ihren Neubau mit einer entsprechend qualitativen, energetischen Fachplanung und Baubegleitung zu fördern und somit ggf. mehr Fördermittel zu erhalten.
Eine Liste mit zugelassenen Energieeffizienz-Experten/-innen, die für die Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind und weitere Infos zu den Förderprogrammen finden Sie unter kfw.de.
Stand: 06/2023, Angaben sind nicht rechtsverbindlich.
Lassen Sie sich von uns beraten und holen Sie sich neue Inspirationen für Ihr nächstes Sanierungsprojekt in unseren weitläufigen Ausstellungsräumen auf zwei Etagen.
Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: 05977 9249-14
E-Mail: c.boerger@boerger-holz.de
Um Förderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Rechnungen eingereicht werden, aus denen Lohn- und Materialkosten ersichtlich werden. Montieren Sie selbst, können Sie die Materialkosten einreichen. Ein/e Energieberater/in oder ein Fachunternehmen muss die fachgerechte Ausführung dann prüfen und bestätigen.
Börger – Qualität in Holz
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