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Unsere Beratung ist
nicht rechtsverbindlich
und ohne Gewähr.
Infos von einem/r Energieeffizienz
Experten/-in gibt es unter dem Link.

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Clever umbauen

mit Förder­programmen

Speziell in den Ausbaugewerken können Förderungen herangezogen werden, die auf dem ersten Blick evtl. nicht im Fokus sind, wie z.B. die Erneuerung des Bodenbelags.

Diese Förderungen sind im Grunde in den Bereichen der Sanierugsmaßnahmen (BEG EM oder BEG WG Sanierung) zu finden. Sobald ein Boden oder einer Kellerdecke energetisch saniert werden (z. B.: Dämmung unter der Kellerdecke oder neuer Estrich etc.), können diese Leistungen zu den förderfähigen Kosten hinzugezogen werden, wenn die Mindestvorrausetzungen des U-Wertes eingehalten werden.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Auswahl Ihres neuen Fußbodens oder Ihrer neuen Innentüren. Kommen Sie in unsere Ausstellung, lassen Sie sich inspirieren und gemeinsam schauen wir, was möglich ist.

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Förder­programm für Einzel­maßnahmen

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Bei Einzelmaßnahmen können Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit bis zu 60.000 € pro Jahr beanspruchen. Diese Förderung wird von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Form eines Zuschusses ausgezahlt. Lassen Sie z.B. eine neue Heizungsanlage einbauen inkl. Fußbodenheizung, wird ein neuer Boden zwingend notwendig. Hier stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen mit Ihrem neuen Fußboden.

Mit der BEG EM werden einzelne Sanierungsmaßnahmen über die BAFA als Zuschuss unterstützt. Gefördert werden z.B. regenerative Wärmeerzeuger, Fenster, Außenwände oder Dächer, um schrittweise energetisch zu sanieren.
Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch Ihre/n Energieeffizienz-Experten/-in können Sie sich fördern lassen.

Um sich die Förderungen für energetische Maßnahmen zu sichern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Einen kurzen Überblick zur ersten Orientierung haben wir für Sie hier zusammengestellt:

  • Einbindung eines/r Energieeffizienz-Experten/-in
  • Antrag stellen, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag für Bauleistungen oder einen Kaufvertrag unterschreiben
  • „Technischen Projektnachweis“ (TPN) durch Energieeffizienz-Experten/-in erstellen lassen


Anschließend erhalten Sie Ihre Zuschüsse gutgeschrieben.

Für jede Wohneinheit können Sie sich eine Förderung von bis zu 60.000 € pro Jahr holen. Dazu gehören u.a.

  • Sanierung der Gebäudehülle mit 15 % (Fenster, Einblasdämmung, Dach etc.)
  • Weitere 5 % sind mit einem iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) möglich
  • Heizungsanlagen können bis zu 25 % (z.B. neue Wärmepumpe) gefördert werden, bei besonderen Kriterien sogar maximal 40 % (für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre/n Energieeffizienz-Experten/-in)
  • Anlagentechnik mit 15 % (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
  • 10 % z.B. bei Austausch einer 20 Jahre alten Gaszentralheizung


Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden außerdem mit bis zu 50 % bis maximal 5.000 € über den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gefördert.

Unsere Tipps für Sie:

  • Beantragen Sie zum Jahreswechsel zwei Mal die Förderung!
    Sie können die Förderung von bis zu 60.000 € jedes Jahr pro Wohneinheit (oder bis zu 60.000 € pro Gebäude) für eine neue Einzelmaßnahme in Anspruch nehmen.
  • Prüfen Sie, ob zwei Wohneinheiten in der Baugenehmigung aufgeführt sind oder klären Sie die Möglichkeit ggf. mit einem Architekten. So können Sie bei größeren Sanierungsmaßnahmen deutlich mehr Förderung für Wärmepumpen, Fenster, Wand, Dach etc. bekommen.

Die Erstellung des für Sie passenden Sanierungskonzeptes und die anschließende Baubegleitung übernimmt Ihr/e Energieeffizienz-Experte/-in für Sie.

Eine Liste mit zugelassenen Energieeffizienz-Experten/-innen, die für die Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind und weitere Infos zu den Förderprogrammen finden Sie unter kfw.de oder www.bafa.de

Stand: 06/2023, Angaben sind nicht rechtsverbindlich.

Birkenstämme in Wohnung mit Holzfußboden und weißen Wänden und Türen
Offene Küche mit Essbereich und Kachelofen

Förder­programm bei Sanierung zum Effizienz­gebäude

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohn­gebäude (BEG WG)

Wenn Sie Ihre Immobilie vollumfänglich zum KfW-Effizienzhaus sanieren möchten, können Sie sich den Umbau mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) mit bis zu 37.500 € pro Wohneinheit fördern lassen. Beim Thema Bodenbelag, das als Umfeldmaßnahme mit einer neuen Heizung einhergeht, begleiten wir Sie mit unseren Fachberatern und Monteuren von der Auswahl Ihres Wunschbodens bis zum fertigen Einbau.

Zur Verbesserung des energetischen Standards wird Ihnen für Komplettsanierungen zum KfW Effizienzhaus die BEG WG als Tilgungszuschuss oder Kredit über die KfW gezahlt.

Ein großer Teil der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden ebenso gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung zur Verbesserung des energetischen Standards sind z. B.:

  • Mindestumsetzung zum KfW EFH 85
  • Antrag stellen, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag für Bauleistungen oder einen Kaufvertrag unterschreiben
  • „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nach Abschluss der Sanierungsarbeiten bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen


Anschließend erhalten Sie den Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Je besser der KfW Effizienzstandard ist, zu dem Sie Ihre Immobilie sanieren lassen, desto höher sind die Förderungen:

  • Ein KfW EFH 85 mit 5 % bis maximal 120.000 € (6.000 €/Wohneinheit)
  • Ein KfW EFH 40EE sogar mit 25 % bis maximal 150.000 € (37.500 €/Wohneinheit)


Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich mit bis zu 50 % bis maximal 10.000 € bezuschusst. Darüber hinaus lässt sich die Energieberatung durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu 50 % fördern.

Unsere Tipps für Sie:
Prüfen Sie, ob zwei Wohneinheiten in der Baugenehmigung aufgeführt sind oder klären Sie die Möglichkeit ggf. mit einem Architekten. So können Sie bei größeren Sanierungsmaßnahmen deutlich mehr Förderung für Wärmepumpen, Fenster, Wand, Dach, etc. bekommen.

Die Erstellung des für Sie passenden Sanierungskonzeptes und die anschließende Baubegleitung übernimmt Ihr/e Energieeffizienz-Experte/-in für Sie.

Eine Liste mit zugelassenen Energieeffizienz-Experten/-innen, die für die Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind und weitere Infos zu den Förderprogrammen finden Sie unter kfw.de

Stand: 06/2023, Angaben sind nicht rechtsverbindlich.

Förder­programm für den Neubau

Programm 297 Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Bauherren/-innnen, die energieeffizient und nachhaltig bauen möchten, können über das Programm 297 Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude einen Kredit der KfW von bis zu 100.000 € beantragen.

Immobilien, die mindestens auf Basis eines KfW-EFH 40 gebaut werden, ohne Öl/Gas oder Biomasseheizung geplant und gebaut werden, können bei Vorlage einer Lebenszyklus-Analyse mit einem Kredit von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit zinsgünstig gefördert werden.

Der Kredit für die klimafreundlichen Wohngebäude wird mit einem Zinssatz ab 0,42 % ausgegeben. Bei einer Laufzeit von 26-35 Jahren liegt der effektive Jahreszins derzeit bei 1,60 % und ist auf zehn Jahre begrenzt.*

Hierbei sind die Kosten für die Energieberatung, sowie die Nachhaltigkeitszertifikate bereits in den Kreditsummen enthalten und werden nicht gesondert gefördert.

*der effektive Jahreszins kann sich laufend ändern, Stand 06/2023

Um vom zinsgünstigen Kredit für den nachhaltigen Neubau zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Einen kurzen Überblick zur ersten Orientierung haben wir für Sie hier zusammengestellt:

  • Einbindung eines/r Energieeffizienz-Experten/-in
  • Mindestens KfW-EFH 40 Standard ohne Öl/Gas oder Biomasseheizung
  • Erstellung einer Lebenszyklus-Analyse
  • Antrag stellen, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag für Bauleistungen oder einen Kaufvertrag unterschreiben
  • Durchführungserklärung einreichen

Pro Wohneinheit sind 100.000 € in Form eines zinsgünstigen Kredits als Förderung möglich.

Diese Kreditsummen beinhalten bereits die Kosten für eine Energieberatung inkl. Energetischer Baubegleitung und Nachhaltigkeitsnachweisführung und werden nicht mehr gesondert aufgeführt.

Mit der Beratung eines/r Energieeffizienz-Experten/-in stellen Sie sicher, Ihren Neubau mit einer entsprechend qualitativen, energetischen Fachplanung und Baubegleitung zu fördern und somit ggf. mehr Fördermittel zu erhalten.

Eine Liste mit zugelassenen Energieeffizienz-Experten/-innen, die für die Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind und weitere Infos zu den Förderprogrammen finden Sie unter kfw.de.

Stand: 06/2023, Angaben sind nicht rechtsverbindlich.

Beispiele für
Förder­möglichkeiten

Holzfußboden wird verlegt

Beispiel neue Fußbodenheizung

Durch die neue Installation einer Wärmepumpe (Austausch alte Öl-Heizung mit Luft/Wasser, Wärmepumpe) wird der vorhandene Estrich zurückgebaut, um eine Fußbodenheizung zu installieren. Die dazugehörigen Umfeldmaßnahmen (neuer Bodenbelag) werden zur Förderung der Heizungsanlage gezählt. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (mit iSFP weitere 5% möglich) beläuft sich die Förderquote mit dem BEG EM auf 50 % (Heizung, Estrich und Bodenbelag).
Esstisch mit Stühlen hinter Glastür

Sanierung zum „altersgerechten Haus“

Neben den Innentüren wird das Haus als Ganzes zu einem altersgerechten Haus durch das KfW 455-B saniert. Dabei werden die Hauszugänge, Wohn- und/oder Schlafzimmer, Küchenräume, Bäder und die Bedienelemente nach den Richtlinien des „Standard Altersgerechtes Haus“ umgesetzt. Somit können die Türen (s. Beispiel neue Innentüren), als auch die Umfeldmaßnahmen zu 12,5 % bis maximal 50.000 €/Wohneinheit (förderfähige Kosten) gefördert werden.
Türklinke moderner Tür

Beispiel neue Innentüren

Altersgerechte Innentüren werden im Zuge einer Sanierung (BEG Förderungen können parallel laufen) mit einem KfW 455-B Programm gefördert. Durch die bestehende Durchgangsbreite von 75 cm müssten die Leibungselemente und Türsturz vom Rohbauer angepasst werden. Diese Umfeldmaßnahme sowie die Tür (Zarge, Türblatt, Drücker etc.) sind bis zu 12,5 % förderfähig bis max. 50.000€/WE (förderfähige Kosten). Hier gelangen Sie zum Formular, welches wir für Sie in unserer Beratung ausfüllen.
Zum Formular
Holzfußboden wird verlegt

Beispiel neue Fußboden­heizung

Durch die neue Installation einer Wärmepumpe (Austausch alte Öl-Heizung mit Luft/Wasser, Wärmepumpe) wird der vorhandene Estrich zurückgebaut, um eine Fußbodenheizung zu installieren. Die dazugehörigen Umfeldmaßnahmen (neuer Bodenbelag) werden zur Förderung der Heizungsanlage gezählt. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (mit iSFP weitere 5% möglich) beläuft sich die Förderquote mit dem BEG EM auf 50 % (Heizung, Estrich und Bodenbelag).
Esstisch mit Stühlen hinter Glastür

Sanierung zum „alters­gerechten Haus“

Neben den Innentüren wird das Haus als Ganzes zu einem altersgerechten Haus durch das KfW 455-B saniert. Dabei werden die Hauszugänge, Wohn- und/oder Schlafzimmer, Küchenräume, Bäder und die Bedienelemente nach den Richtlinien des „Standard Altersgerechtes Haus“ umgesetzt. Somit können die Türen (s. Beispiel neue Innentüren), als auch die Umfeldmaßnahmen zu 12,5 % bis maximal 50.000 €/Wohneinheit (förderfähige Kosten) gefördert werden.
Türklinke moderner Tür

Beispiel neue Innentüren

Altersgerechte Innentüren werden im Zuge einer Sanierung (BEG Förderungen können parallel laufen) mit einem KfW 455-B Programm gefördert. Durch die bestehende Durchgangsbreite von 75 cm müssten die Leibungselemente und Türsturz vom Rohbauer angepasst werden. Diese Umfeldmaßnahme sowie die Tür (Zarge, Türblatt, Drücker etc.) sind bis zu 12,5 % förderfähig bis max. 50.000€/WE (förderfähige Kosten). Hier gelangen Sie zum Formular, welches wir für Sie in unserer Beratung ausfüllen.
Zum Formular
Holzfußboden wird verlegt

Beispiel neue Fußboden­heizung

Durch die neue Installation einer Wärmepumpe (Austausch alte Öl-Heizung mit Luft/Wasser, Wärmepumpe) wird der vorhandene Estrich zurückgebaut, um eine Fußbodenheizung zu installieren. Die dazugehörigen Umfeldmaßnahmen (neuer Bodenbelag) werden zur Förderung der Heizungsanlage gezählt. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (mit iSFP weitere 5% möglich) beläuft sich die Förderquote mit dem BEG EM auf 50 % (Heizung, Estrich und Bodenbelag).
Esstisch mit Stühlen hinter Glastür

Sanierung zum „alters­gerechten Haus“

Neben den Innentüren wird das Haus als Ganzes zu einem altersgerechten Haus durch das KfW 455-B saniert. Dabei werden die Hauszugänge, Wohn- und/oder Schlafzimmer, Küchenräume, Bäder und die Bedienelemente nach den Richtlinien des „Standard Altersgerechtes Haus“ umgesetzt. Somit können die Türen (s. Beispiel neue Innentüren), als auch die Umfeldmaßnahmen zu 12,5 % bis maximal 50.000 €/Wohneinheit (förderfähige Kosten) gefördert werden.

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Lassen Sie sich von uns beraten und holen Sie sich neue Inspirationen für Ihr nächstes Sanierungsprojekt in unseren weitläufigen Ausstellungsräumen auf zwei Etagen.

Portrait in schwarz/weiß – Christian Börger

Christian Börger

Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: 05977 9249-14
E-Mail: c.boerger@boerger-holz.de

In Kooperation mit unserem Energieberater

Marcus Focks

M. Eng. Bauingenieur
Focks GmbH
E-Mail: marcus_focks@gmx.de

Inanspruchnahme von Förderungen

Um Förderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Rechnungen eingereicht werden, aus denen Lohn- und Material­kosten ersichtlich werden. Montieren Sie selbst, können Sie die Materialkosten einreichen. Ein/e Energieberater/in oder ein Fachunternehmen muss die fachgerechte Ausführung dann prüfen und bestätigen.